IT-Vertragsarten

Welche IT-Verträge benötige ich überhaupt?

Die meisten Unternehmensprozesse laufen am besten, wenn die "Spielregeln" klar vereinbart sind. Und so individuell wie Ihr Unternehmen sollten auch Ihre Verträge sein: Damit sie passen und eine kaufmännisch vernünftig Regelung darstellen. Falls doch etwas schief geht.

Die folgenden IT-Verträge sind ein Ausschnitt des Spektrums, das ich als IT-Fachanwalt für mittelständische Unternehmen entwerfe und prüfe:

 

Ihre Software entsteht:

  • Software-Entwicklungsvertrag
  • SCRUM-Vertrag
  • Arbeitsvertrag / Vertrag mit angestellten Mitarbeitern (befristet, unbefristet, etc.)
  • IT-Freelancer-Vertrag / Vertrag mit freien Mitarbeitern (Dienst- / Werkvertrag)
  • Geschäftsführervertrag
  • Bonusvereinbarung
  • Homeoffice-Vertrag
  • etc.

 

Ihr Software-Vertrieb:

  • Software-Lizenzvertrag
  • Software-Kaufvertrag
  • Software-Mietvertrag (z.B. SaaS)
  • Software-Cloud-Vertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Partnervertriebsvertrag
  • Software-Vertriebsvertrag
  • etc.

 

Und was Sie sonst noch benötigen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB (z.B. Onlineshop, Vertrieb, Apps, etc.)
  • Outsourcing-Vertrag
  • Softwarepflegevertrag
  • Schulungs-Vertrag
  • IT-Projektvertrag
  • Geheimhaltungsvereinbarungen / Non-Disclosure-Agreement (NDA)
  • Absichtserklärung / Letter Of Intend (LOI)
  • Unternehmenskaufvertrag
  • etc.

 

Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Sie erhalten eine Orientierung, in fachlicher und auch in finanzieller Hinsicht.

Rufen Sie einfach an: Tel. 0271 / 499 16 84

Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.