IT-Freelancer: Leistungen des IT-Fachanwalts

 

Wer sind Sie?

  • Sie sind freiberuflicher IT-Freelancer.
  • Ihre Projekte akquirieren Sie direkt beim Kunden oder über Vermittler / Agenturen.
  • Die Ihnen vorgelegten Standard-IT-Freelancer-Verträge empfinden Sie als nachteilig und möchten wissen, welche Passagen am besten geändert werden.
  • Sie möchten eigene Lieferbedingungen, die auf Ihre Arbeit und Ihre Risiken zugeschnitten sind.
  • Sie haben eine Kundenschutzvereinbarung unterzeichnet - jetzt möchte der Kunde Sie aber gerne direkt unter Vertrag nehmen.

 

Bei diesen und ähnlich gelagerten Themen sind Sie bei mir genau richtig.

 

Das kann ich für Sie tun:

Vertragsentwurf: Ich gestalte Ihre Lieferbedingungen, aber auch Ihren Gesellschaftsvertrag, falls Sie für Ihre Arbeit eine Gesellschaft gründen möchten. Genau passend für Ihren Bedarf und nur das, was tatsächlich notwendig ist. Praktikabel und verständlich.

Vertragsprüfung: Sie geben nicht selbst die "Spielregeln" vor? Ich prüfe den Ihnen vorgelegten Vertrag auf Herz & Nieren, erkläre Ihnen die rechtlichen Risiken und schlage Verhandlungs- und Formulierungsalternativen vor.

Klärung einzelne Rechtsfragen: Gilt der Kundenschutz oder nicht? Kann der Vertrag gekündigt werden und wenn ja zu welchem Termin? Muss ich diese Vertragsstrafe zahlen oder nicht? Ich kläre Ihre rechtlichen Fragen, so dass Sie für sich gute unternehmerische Entscheidungen treffen können.

Vertragsverhandlung: Ihr Kunde oder Vermittler ist deutlich mächtiger als Sie? Sie halten Ihren Verhandlungsspielraum für sehr gering? Lassen Sie sich überraschen wie viele Wege Ihnen offen stehen! Wir analysiere gemeinsam die Situation, ich gebe Ihnen stichhaltige Argumente mit auf den Weg - oder führe für Sie oder mit Ihnen die Verhandlung. Ganz nach Ihren Wünschen.

Gerichtliche Vertretung: Es ist zum Streit gekommen, Ihr Kunde oder Vermittler zahlt nicht mehr oder droht mit einer Klage? Ich prüfe Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten und kalkuliere die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Wenn möglich und gewünscht versuche ich den Streit außergerichtlich zu einer vernünftigen kaufmännischen Lösung zu bringen. Und wenn das nichts bringt, vertrete ich Sie als Rechtsanwältin vor allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Arbeitsweise: Als spezialisierter Einzelanwalt und Fachanwalt für IT-Recht arbeite ich schnell und halte den Verwaltungsaufwand gering. Bei mir gibt es kein Kanzleihochhaus und Empfangsdamen, dafür direkte Kommunikation, gerne per Telefon und E-Mail.

 

Das können Sie nicht erwarten:

Falls ich Ihre Wünsche nicht aus vollem Herz vertreten kann oder die Erfolgsaussichten als gering ansehe, lasse ich es Sie klar und eindeutig wissen.

Für rechtliche Themen außerhalb meines fachlichen Spektrums empfehle ich Ihnen gerne einen entsprechend spezialisierten Kollegen aus meinem Netzwerk anstatt herumzuprobieren. Mit Zahnschmerzen sind Sie beim Zahnarzt ja auch besser aufgehoben als beim Orthopäden.

 

 

Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Sie erhalten eine Orientierung, in fachlicher und auch in finanzieller Hinsicht.

Rufen Sie einfach an: Tel. 0271 / 499 16 84

Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.