Thema Kundenschutzklausel

 

Ein Dauerbrenner bei IT-Freelancern: die vertragliche Kundenschutzklausel

Ist die überhaupt zulässig, müssen Sie sich daran halten? Ist die Vertragsstrafe nicht zu hoch? Gesetzlich ist dieser wichtige Bereich leider bis heute nicht geregelt worden. Wenn es zum Streit kommt, entscheidet das jeweils zuständige Gericht über die Kundenschutzklausel als Einzelfall und zieht die rechtlichen Regeln heran, die es in diesem Fall für zweckmäßig hält (sogenannte Analogie). Das Ergebnis kann daher sehr unterschiedlich ausfallen.

Um Ihnen eine erste Einschätzung zu ermöglichen, habe ich die Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema Kundenschutzklauseln zusammengetragen und ausgewertet.

 

Übersicht Kundenschutzvereinbarungen mit Freelancern

 

Hier können Sie sich diese Übersicht als PDF herunterladen.

 

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung zu Kundenschutzvereinbarungen wird Freelancer-freundlicher. Besonders die Frage der "wirtschaftlichen Abhängigkeit" wurde in letzter Zeit immer wieder zu Gunsten der Freelancer beantwortet. Bitte beachten Sie aber: Es sind Einzelfallentscheidungen. Die Gerichten wägen jeweils alle Faktoren gegeneinander ab. D.h. die Arbeits- und Verdienstsituation des Freelancers gegen das Interesse des Auftraggebers, seinen Kunden nicht an den Freelancer zu verlieren. Bei der Entscheidung, ob die in Ihrem Vertrag enthaltene Kundenschutzklausel wirksam ist oder nicht, müssen deshalb auch alle Kriterien einbezogen und gegeneinander abgewogen werden.

 

Tipps:

1. Unzulässige Kundenschutzklauseln verhandeln Sie am besten von Anfang an aus Ihrem Projektvertrag. Zum Beispiel so: "Bitte streichen Sie § XY, da die Kundenschutzklausel ohne Karenzentschädigung unwirksam ist (siehe OLG Dresden, 13.09.2011 - Az. 5 U 236/11 und BGH, 10.04.2003 - Az. III ZR 196/02)."

2. Auch bei unwirksamen oder gar nichtigen Kundenschutzklauseln kann der Vertragspartner eine Einstweilige Verfügung erwirken, die Ihnen zumindest orerst die Arbeit beim Kunden verbietet. Heuern Sie deshalb möglichst nur in Absprache mit einem Juristen bei Ihrem Kunden an, wenn Sie die vereinbarte Kundenschutzklausel für unwirksam halten. Sogenannte "Schutzschriften", die bei den für einen Angriff in Frage kommenden Gerichten hinterlegt werden, können die Einstweilige Verfügung verhindern.

 

Wann ist eine Schutzschrift sinnvoll?

Sie haben eine Kundenschutzklausel in Ihrem IT-Freelancer-Vertrag vereinbart, sind aber jetzt der Meinung, diese Vereinbarung sei rechtlich unwirksam. Also lassen Sie sich direkt von Ihrem Kunden unter Vertrag nehmen. Die Agentur oder der Vermittler kann nun im Weg der sogenannten Einstweiligen Verfügung bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen. In diesem Verfahren werden Sie als Gegner nicht angehört. Das bedeutet, Ihnen wird gerichtlich untersagt, weiter bei Ihrem Kunden zu arbeiten. Und das gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die gerichtliche Verfügung zugestellt wurde.

Natürlich können Sie gegen die Einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen und auch Schadenersatz fordern. Dann schließt sich ein normales Gerichtsverfahren an. Das kann aber dauern. Und die ganze Zeit dürfen Sie nicht für den Kunden arbeiten. Ihnen fehlt der Verdienst und ich kenne keine Auftraggeber, die das lange mitmachen. Um ein solches Szenario zu verhindert, kann bei den für einen Angriff in Frage kommenden Gerichten ein Schriftsatz hinterlegt werden, in dem alle Argumente aufgeführt sind, die für die Unwirksamkeit der Kundenschutzklausel sprechen (sogenannte Schutzschrift). Kommt nun bei einem dieser Gerichte der Antrag des Vermittlers auf Einstweilige Verfügung an, wird dem zuständigen Richter gleichzeitig auch Ihre Schutzschrift vorgelegt. Sind die Argumente stichhaltig und nachvollziehbar, wird der Richter die Verfügung nicht erlassen, sondern den Angreifer auf das normale Gerichtsverfahren verweisen. Und Sie arbeiten weiter ungestört bei Ihrem Kunden.

Wenn Sie also gegen eine vertragliche Kundenschutzklausel verstoßen und befürchten, dass Ihr ehemaliger Vertragspartner ein Exempel statuieren will oder schon angekündigt hat, dass er sich so etwas nicht gefallen lassen wird, kann Ihnen eine Schutzschrift eine Menge Ärger ersparen.

 

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