Was kostet ein Fachanwalt für IT-Recht?


Vermutlich weniger als Sie denken. In einem kostenlosen Vorgespräch klären wir erst einmal, was ich für Sie tun kann. Danach schätze ich den Aufwand ein und kalkuliere die Kosten. Gerne können wir auch eine Kostendeckelung vereinbaren, wenn Sie das möchten. Die Abrechnung auf Stundenbasis ist bei Verträgen normalerweise für Sie günstiger als die übliche Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In jedem Fall wähle ich die für Sie günstigere Rechnungsmethode.

Als Beispiel: Ein IT-Vertrag hat ein Auftragsvolumen von € 200.000. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz würde die Anwaltsrechnung für die Vertragsprüfung etwa € 3.200 betragen. Auf Stundenbasis abgerechnet liegt mein Honorar erfahrungsgemäß bei etwa der Hälfte.

Warum ich nicht mehr verlange? Weil ich schnell arbeite. Und ich weiß, dass Sie mir die Arbeit leicht machen indem Sie mir alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Damit ich auch schnell sein kann.
Sie sehen, schon allein durch den Zeitvorteil ist es sinnvoll, gleich einen Profi zu beauftragen. Außerdem ersparen Sie sich mit einem guten IT-Vertrag unliebsame und schnell empfindlich teure Streitigkeiten, die leicht ein Mehrfaches meines Honorars an Verfahrenskosten verursachen können.

Welche Fragen haben Sie? Rufen Sie einfach direkt an: Tel. 0271 / 499 16 84.