IT-Recht & IT-Verträge für Unternehmen

 

Wer sind Sie?

  • Führen Sie ein kleines oder mittelständisches Software-Unternehmen?
  • Sind Sie erfolgreich am Markt und es ist an der Zeit, Ihre Standardverträge zu aktualisieren um neben Ihrem hervorragenden Produkt auch im gesamten Auftritt von Ihren Kunden als professioneller Partner wahrgenommen zu werden?
  • Entwickeln Sie aus Ihrer Software eine individuelle Lösung für einen besonderen Kunden und benötigen dafür einen passenden Software-Entwicklungsvertrag?
  • Gründen Sie ein Start-up und die wichtigsten Verträge sollen für Ihre Situation passgenau zugeschnitten sein: verständlich, Ihr Risiko minimierend, zu einem vernünftigen Preis?
  • Kommen Sie vielleicht aus einer ganz anderen Branche und wollen Software für Ihr Unternehmen einkaufen oder einen IT-Outsourcingvertrag abschließen?

Mit diesen und ähnlichen Themen sind Sie bei mir genau richtig.

 

Das kann ich für Sie tun:

Vertragsentwurf: Als Fachanwalt für IT-Recht übertrage ich Ihr Geschäftsmodell in einen rechtssicheren Vertrag, der Ihre Risiken minimiert, ohne die Interessen Ihrer Vertragspartner aus den Augen zu lassen. Nur mit Fairness gelingen dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Das gilt auch für Arbeitsverträge, Vertriebsverträge, Wartungsverträge, Lizenzbedingungen und alle anderen "Spielregeln", die ein Unternehmen in der IT-Branche benötigt.

Vertragsprüfung: Sie geben nicht selbst die "Spielregeln" vor? Ich prüfe den Ihnen vorgelegten Vertrag auf Herz & Nieren, erkläre Ihnen die rechtlichen Risiken und schlage Verhandlungs- und Formulierungsalternativen vor.

Vertragsverhandlung: Ihr Geschäftspartner oder Auftragnehmer ist deutlich mächtiger als Sie? Sie halten Ihren Verhandlungsspielraum für sehr gering? Lassen Sie sich überraschen wie viele Wege Ihnen offen stehen! Wir analysiere gemeinsam die Situation, ich gebe Ihnen stichhaltige Argumente mit auf den Weg - oder führe für Sie oder mit Ihnen die Verhandlung. Ganz nach Ihren Wünschen.

Klärung einzelner Rechtsfragen: Kann der Vertrag gekündigt werden und wenn ja zu welchem Termin? Muss ich diese Vertragsstrafe zahlen oder nicht? Muss ich die Kundenschutzklausel einhalten? Wie formuliere ich die Kündigung eines Mitarbeiters oder einen Aufhebungsvertrag? Was muss im Zeugnis stehen? Ich kläre Ihre rechtlichen Fragen, so dass Sie schnell voran kommen und ein solides Fundament für Ihre unternehmerischen Entscheidungen haben.

Gerichtliche Vertretung: Es ist zum Streit gekommen, Ihr Partner zahlt nicht mehr oder droht mit einer Klage? Ich prüfe Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten und kalkuliere die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Wenn möglich und gewünscht versuche ich den Streit außergerichtlich zu einer vernünftigen kaufmännischen Lösung zu bringen. Und wenn das nichts bringt, vertrete ich Sie als Rechtsanwältin vor allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Arbeitsweise: Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht arbeite ich schnell und halte den Verwaltungsaufwand gering. Bei mir gibt es kein Kanzleihochhaus und Empfangsdamen, dafür direkte Kommunikation, gerne per Telefon und E-Mail. Und als gelernter Firmenjurist weiß ich, dass gerade die IT-Branche schnell ist. Also bekommen Sie Ihre Ergebnisse auch schnell: Das Ergebnis einer Vertragsprüfung oder die Klärung einzelner Rechtsfragen haben Sie beispielsweise spätestens nach zwei Tagen.

 

Das können Sie nicht erwarten:

Falls ich Ihre Wünsche nicht aus vollem Herz vertreten kann oder die Erfolgsaussichten als gering ansehe, lasse ich es Sie klar und eindeutig wissen.

Für rechtliche Themen außerhalb meines fachlichen Spektrums empfehle ich Ihnen gerne einen entsprechend spezialisierten Kollegen aus meinem Netzwerk, anstatt selbst herumzuprobieren. Mit Zahnschmerzen sind Sie beim Zahnarzt ja auch besser aufgehoben als beim Orthopäden.

 

 

Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Sie erhalten eine Orientierung, in fachlicher und auch in finanzieller Hinsicht.

Rufen Sie einfach an: Tel. 0271 / 499 16 84

Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.