Abgrenzung Werkvertrag zu Dienstvertrag

Unterschiede zwischen Werk- und Dienstvertrag und die praktische Bedeutung für IT-Freelancer


Meist tragen Verträge für IT-Freelancer die klangvollen Titel "Projektvertrag", "Rahmenvertrag für Subunternehmer-Leistungen" oder einfach "Bestellung". Auch umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung Projektauftrag oder kurz Projektvertrag eingebürgert. Man weiß was gemeint ist und alle sind zufrieden? Nicht ganz. Denn wenn es zum Streit kommt, misst das Gericht die Vereinbarung an den rechtlichen Kriterien des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Und das kennt für bezahlte Tätigkeit genau zwei Vertragstypen: Den Dienst- und den Werkvertrag.

Die Unterschiede sind nicht nur theoretischer Natur sondern haben Auswirkungen. Die wichtigsten Unterschiede bestehen in der vertraglichen Verantwortung, wann die Vergütung fällig wird und bei den Kündigungsmöglichkeiten.

 

Verantwortung

Als Werkvertrag wird Ihr Projekt eingeordnet, wenn im Vertrag ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart ist. Zum Beispiel soll die von Ihnen zu erstellende Software mit bestimmten Features zum Projektende fertig sein. Zusätzlich ist dann meist die Abnahmeprozedur und die Mitwirkungspflicht Ihres Auftraggebers geregelt. Besteht Ihre vertragliche Tätigkeit dagegen darin, dass Sie während der Vertragslaufzeit bestimmte Aufgaben wie beispielsweise die Unterstützung bei der Programmierung, Terminplanung, Projektmanagement etc. übernehmen, ohne dass ein in Ihrer Verantwortung liegendes Ergebnis vereinbart wird, spricht dies für einen Dienstvertrag.

 

Vergütung

Ihr Honorar wird beim Dienstvertrag unabhängig von den Arbeitsergebnissen nach Zeitintervallen fällig. Bei längeren Projekten ist das normalerweise monatlich. Beim Werkvertrag haben Sie dagegen erst nach Abschluss des Projekts und erfolgreicher Abnahme durch den Auftraggeber einen Anspruch auf Ihre Vergütung.

 

Kündigung

Auch die gesetzlichen Regelungen für die Kündigung unterscheiden sich gravierend. Haben Sie einen Dienstvertrag mit einer festen Projektlaufzeit vereinbart, kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden oder wenn im Vertrag besondere Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Wichtige Gründe sind beispielsweise Krankheit und Tod oder wenn das Projekt insgesamt wegfällt. Ist die Laufzeit des Dienstvertrages offen, d.h. das Ende nicht definiert, kann jede Seite ohne Gründe anzugeben kündigen. Dafür gilt eine Kündigungsfrist, die dem Zahlungsintervall entspricht, also bei üblichen Projektverträgen ein Monat. Beim Werkvertrag sind die Kündigungsmöglichkeiten dagegen schon gesetzlich ungleich verteilt. So kann der Auftraggeber jederzeit kündigen. Er muss Ihnen dann nur die vereinbarte Vergütung bis zum Zeitpunkt der Kündigung zahlen. Diese Möglichkeit haben Sie als Auftragnehmer nicht. Sie können einen Werkvertrag nur mit besonderem Grund kündigen. Beispielsweise wenn Ihr Auftraggeber wiederholt seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

 

Darauf sollten Sie achten

1. Diese grundsätzlichen gesetzlichen Regeln können vertraglich modifiziert werden. Sie können zum Beispiel andere Kündigungsmöglichkeiten definieren oder zusätzliche Abschlagszahlungen vereinbaren. Für alle Bereiche, die Sie vertraglich nicht ändern, gelten aber immer die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Vertragstyps.

2. Übernehmen Sie keine Verantwortung für Arbeitsergebnisse, wenn die Leistung nicht komplett in Ihrer Hand liegt. D.h. besonders bei der Arbeit in Teams oder wenn Sie ein bereits angefangenes Projekt übernehmen: Finger weg von Werkverträgen!

3. Sehen Sie sich die Kündigungsmöglichkeit genau an. Häufig weichen die Auftraggeber zu Ihren Ungunsten von den gesetzlichen Regelung ab. Versuchen Sie zumindest für beide Seiten gleichlautende Kündigungsmöglichkeiten zu verhandeln.

4. Unabhängig von der Vertragsart: Wie ist die Haftung geregelt? Für Schäden, die Sie auch nur fahrlässig verursacht haben, haften Sie in der Summe unbegrenzt wenn nichts anderes vereinbart wird. Begrenzen Sie die Haftung besser auf die Haftungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung oder versuchen Sie, die leichte Fahrlässigkeit auszuschließen.

Sie sehen, die Unterscheidung ist nicht schwierig und es lohnt sich zu wissen, nach welchen Regeln ein Projekt rechtlich bewertet wird.

 

Hier der Download des Textes (veröffentlicht als Artikel im IT-Freelancer-Magazin 05/2013) als PDF: