IT-Vertragsarten
Welche IT-Verträge benötige ich überhaupt?
Die meisten Unternehmensprozesse laufen am besten, wenn die "Spielregeln" klar vereinbart sind. Und so individuell wie Ihr Unternehmen sollten auch Ihre Verträge sein: Damit sie passen und eine kaufmännisch vernünftig Regelung darstellen. Falls doch etwas schief geht.
Die folgenden IT-Verträge sind ein Ausschnitt des Spektrums, das ich als IT-Fachanwalt für mittelständische Unternehmen entwerfe und prüfe:
Ihre Software entsteht:
- Software-Entwicklungsvertrag
- SCRUM-Vertrag
- Arbeitsvertrag / Vertrag mit angestellten Mitarbeitern (befristet, unbefristet, etc.)
- IT-Freelancer-Vertrag / Vertrag mit freien Mitarbeitern (Dienst- / Werkvertrag)
- Geschäftsführervertrag
- Bonusvereinbarung
- Homeoffice-Vertrag
- etc.
Ihr Software-Vertrieb:
- Software-Lizenzvertrag
- Software-Kaufvertrag
- Software-Mietvertrag (z.B. SaaS)
- Software-Cloud-Vertrag
- Kooperationsvertrag
- Partnervertriebsvertrag
- Software-Vertriebsvertrag
- etc.
Und was Sie sonst noch benötigen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB (z.B. Onlineshop, Vertrieb, Apps, etc.)
- Outsourcing-Vertrag
- Softwarepflegevertrag
- Schulungs-Vertrag
- IT-Projektvertrag
- Geheimhaltungsvereinbarungen / Non-Disclosure-Agreement (NDA)
- Absichtserklärung / Letter Of Intend (LOI)
- Unternehmenskaufvertrag
- etc.
Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Sie erhalten eine Orientierung, in fachlicher und auch in finanzieller Hinsicht.
Rufen Sie einfach an: Tel. 0271 / 499 16 84
Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.